1. Versandkosten
Ab einem (Netto-) Warenwert von € 365,- sowie Futura Sichtlagerkästen und Lagerboxen ist jede Lieferung versandkostenfrei.
Bei einem (Netto-) Warenwert unter € 365,- wird eine Versandgebühr in Rechnung gestellt.
Für Regale gilt:
Für Lieferungen, die als Paket verschickt werden können (zB. Magnetetiketten, STALA-Sets, Transportsysteme und Eurokästen), gilt:
Die angegebenen Versandkosten beziehen sich auf Lieferungen innerhalb Österreichs. Sie gelten nicht für Regionen außerhalb Österreichs.
2. Lieferfristen
Für unsere Waren gelten die auf den Produktseiten angegeben Lieferzeiten.
Unsere Lieferzeitangaben beziehen sich auf den Zeitraum zwischen der Bestellung und dem Eintreffen der Ware beim Kunden.
Die angegebenen Fristen beziehen sich auf Lieferungen nach Österreich. Sie gelten nicht für Regionen außerhalb Österreichs.
3. Lieferbedingungen
3.1 Wir versenden an Lieferadressen in Österreich und Deutschland. Bitte beachten Sie, dass die Rechnungsanschrift ebenfalls innerhalb dieser Länder liegen muss.
Länder außerhalb Österreichs und Deutschlands beliefern wir auf Anfrage.
3.2 Der Käufer hat unverzüglich und sachgemäß und auf eigene Kosten und Gefahr abzuladen und zu vertragen. Wirken wir mit,
so geschieht dieses ohne rechtliche Verpflichtung und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Notwendige
Hilfsmittel sind vom Käufer rechtzeitig und in ausreichender Anzahl und Zeitdauer für uns kostenfrei bereitzustellen.
3.3 Wenn aus transporttechnischen oder transportkostensparenden Gründen eine zerlegte Anlieferung vorteilhaft ist, sehen wir
diese vor. Eine Montage erfolgt in diesen (einfachen) Fällen durch unsere Kunden. Großmontagen werden durch uns oder
Subunternehmer durchgeführt, diese Kosten sind angebotsbezogen und werden separat berechnet. Vor der Bestellung werden Sie über eventuelle Zusatzkosten informiert.
3.4 Wir bestimmen Versandweg und -mittel sowie Spediteur und Frachtführer.
3.5 Wird auf Wunsch des Kunden die Lieferadresse im Nachhinein geändert, behalten wir uns vor, die entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
3.6 Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder
des Lieferwerks, geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäften, auch bei franko- und frei
Haus und frei Verwendungsstelle-Lieferung, auf den Käufer über. Bei Selbstabholung geht die Gefahr auf den Käufer über,
sobald die Ware diesem zur Verfügung gestellt wird. Bei von uns nicht zu vertretender Lieferverzögerung geht die Gefahr mit
dem Tag des Zugangs der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Wird Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten
haben, zurückgenommen, trägt der Käufer jede Gefahr bis zum Eingang der Ware bei uns. Für Versicherung sorgen wir nur
auf schriftliche Weisung und Kosten des Käufers. Pflicht und Kosten der Entladung und des Vertragens gehen zu Lasten des
Käufers.
3.7 Die Ware wird unverpackt und nicht gegen Rost geschützt geliefert. Falls handelsüblich, liefern wir verpackt. Für
Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmittel sorgen wir nach unserer Erfahrung auf Kosten des Käufers. Sie werden
an unserem Lager oder Werk zurückgenommen. Kosten des Käufers für den Rücktransport oder für eine eigene Entsorgung
der Verpackung übernehmen wir nicht. Der Käufer ist verpflichtet, die notwendigen Hilfsmittel, beispielsweise Ladekräne,
Gabelstapler, Hubarbeitsbühnen und dgl. zum Abladen und Vertragen sowie zur Montage kostenfrei und in ausreichendem
zeitlichen und sachlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. Der Käufer ist ebenso verpflichtet, den notwendigen Zutritt zu
seinen Räumen für mindestens 10 Stunden pro Werktag zur Durchführung von Montagen zu ermöglichen und die Räume
ausreichend zu belichten, belüften und zu heizen, sowie die notwendige Energie, insbesondere Strom, Gas und Wasser
kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
3.8 Im Falle der Lieferung von teilweise fehler- oder mangelhafter Ware bleibt der Käufer zur Zahlung des Preises für die fehler- bzw. mangelfreie Ware verpflichtet,
es sei denn, dass die Teillieferung der fehler- bzw. mangelfreien Ware für ihn kein Interesse hat.
3.9 Branchenübliche Mehr- und Minderlieferungen der abgeschlossenen Menge sind zulässig. Größere Abweichungen,
insbesondere im Lagergeschäft, die im Interesse einer einwandfreien Materialbelieferung liegen, gelten hiermit als vereinbart.